Mangelwirtschaft
In unserem Geschäft nehmen wir Textilien und Wäsche für die chemische Reinigung, sowie Waschaufträge, die vor Ort ausgeführt werden an. Dafür gelten die folgenden Bedingungen:

Lieferbedingungen der
M A N G E L W I R T S C H A F T

Die Textilreinigung, sowie die Bearbeitung der Waschaufträge wird sachgemäß und schonend ausgeführt. Textilien für die chemische Reinigung, sowie Hemden, oder andere Waschaufträge, die wir nicht vor Ort selbst bearbeiten können, geben wir an die Textilreinigung Worm, Berlin-Friedrichshain weiter. Der Kunde erhält für diese Aufträge einen blauen Abhol-Coupon.

Für Aufträge, die wir mit unseren Geräten selbst bearbeiten können, erhält der Kunde einen weißen Abhol-Coupon. Diese Aufträge können in der Regel schneller ausgeführt werden.

Der Preis für die Bearbeitung des Reinigungsgutes ist stets im Voraus bei Abgabe zu entrichten. Etwaige Aufschläge bei Mehrarbeit, können nach Absprache bei Abholung entrichtet werden.

Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Die MANGELWIRTSCHAFT ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder dies durch unser Personal durch fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.

Rückgabe
des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung des Nummernabschnittes. Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, und ist der MANGELWIRTSCHAFT der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Diese Verwertung erfolgt z.B. im Wege öffentlicher Versteigerung durch den Gerichtsvollzieher beim für den uns zuständigen Amtsgericht. Diese Art der Verwertung verursacht für die Textilreinigung Kosten, die erst bei einer erfolgreichen Versteigerung beim erzielten Erlös in Abzug gebracht werden können. Dasselbe gilt natürlich auch für den Werklohn. Für Textilien, die keinen kostendeckenden Erlös versprechen, besteht die Möglichkeit der freihändigen Verwertung (z.B. Second-Hand-Verkauf). Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.

Bei Mängeln am ausgelieferten Reinigungsgut
hat der Kunde zu beweisen, dass das Reinigungsgut von der MANGELWIRTSCHAFT bearbeitet wurde, z. B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Nummernabschnittes. Offensichtliche Mängel müssen Vor dem Verlassen der MANGELWIRTSCHAFT gerügt werden. Nach dem Verlassen unseres Geschäftes erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.

Haftungsgrenzung
Die MANGELWIRTSCHAFT, bzw. die Fa Worm haften für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet die MANGELWIRTSCHAFT, bzw. die Fa. Worm nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt. Wir empfehlen den Abschluss einer Versicherung.

Keine Haftung wird für Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüsse und Schaumgummipolster übernommen
Wir empfehlen Knöpfe, Schnallen usw. vor der Auftragsabgabe zu entfernen.

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